Die Begriffe Fuhrparkversicherung und Flottenversicherung für Berlin werden häufig gleichbedeutend verwendet. Bei einer Flottenversicherung werden mehrere gewerblich genutzte Fahrzeuge eines Unternehmens unter einem gemeinsamen Vertrag oder Rahmenkonzept versichert.

Wir beraten Sie persönlich über die passende Gewerbeversicherung in Berlin:

bfh Finanzhaus Berlin GmbH
Geschäftsführer: Andreas Bockwinkel
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12099 Berlin

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Statt für jedes Fahrzeug vollständig getrennte Vertragsregelungen zu verwalten, können einheitliche Vereinbarungen für den gesamten Fahrzeugbestand getroffen werden. Das kann die Verwaltung des Fuhrparks vereinfachen. Je nach Versicherer können unter anderem einheitliche Selbstbeteiligungen, gemeinsame Deckungserweiterungen und abgestimmte Meldeverfahren vereinbart werden.

Eine Flottenversicherung für Betriebe in Berlin eignet sich sowohl für einen einheitlichen Fuhrpark als auch für gemischte Fahrzeugbestände. Ein Berliner Unternehmen kann beispielsweise Firmen-Pkw, Transporter, Lkw und Anhänger in einem gemeinsamen Konzept absichern. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Versicherer die vorhandenen Fahrzeugarten und deren betriebliche Nutzung akzeptiert.

Welche Vorteile kann eine Flottenversicherung für Unternehmen in Berlin bieten?

Ein geeignetes Flottenkonzept kann Unternehmen insbesondere folgende Vorteile bieten:

  • gebündelte Verwaltung mehrerer Fahrzeuge,
  • einheitliche Vertrags- und Deckungsregelungen,
  • vereinfachte An- und Abmeldung von Fahrzeugen,
  • zentrale Schadenmeldung,
  • bessere Übersicht über Beiträge und Schadenverläufe,
  • individuell vereinbarte Selbstbeteiligungen,
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Fahrzeuggruppen.

Die konkrete Beitragsberechnung hängt vom jeweiligen Flottenmodell ab. Einige Versicherer berücksichtigen den Schadenverlauf einzelner Fahrzeuge, andere bewerten den gesamten Fuhrpark oder bilden Fahrzeuggruppen. Eine pauschale Aussage, welches Modell am günstigsten ist, ist deshalb nicht möglich.

Bei der Auswahl sollten nicht nur die Versicherungsbeiträge betrachtet werden. Ebenso wichtig sind die Deckungssummen, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen, Regelungen für wechselnde Fahrer, der Schutz bei grober Fahrlässigkeit und die Leistungen bei Totalschaden oder Diebstahl.

GAP-Deckung für Leasing- und Finanzierungsfahrzeuge

Viele Unternehmen leasen oder finanzieren ihre Fahrzeuge. Wird ein solches Fahrzeug gestohlen oder erleidet es einen Totalschaden, kann zwischen der Kaskoentschädigung und der noch offenen Forderung des Leasing- oder Finanzierungsunternehmens eine finanzielle Lücke entstehen.

Eine GAP-Deckung kann diese Differenz im vertraglich vereinbarten Umfang absichern. Unternehmen sollten prüfen, für welche Fahrzeuge sie gilt, wie die Entschädigung berechnet wird und welche Kosten nicht berücksichtigt werden.

Schadensbeispiel: Ein geleaster Firmenwagen wird in Berlin gestohlen und nicht wieder aufgefunden. Die Kaskoversicherung ersetzt den versicherten Wiederbeschaffungswert. Die Ablöseforderung des Leasingunternehmens liegt jedoch darüber. Eine vereinbarte GAP-Deckung kann die versicherte Differenz übernehmen.

Eigenschäden innerhalb des Fuhrparks

Fährt ein betriebliches Fahrzeug gegen ein anderes Fahrzeug desselben Unternehmens, kann eine besondere Deckungslücke entstehen. Ansprüche gegen das eigene Unternehmen werden von einer normalen Kfz-Haftpflichtversicherung nicht in jedem Fall wie ein Schaden zwischen unabhängigen Dritten behandelt.

Für solche Fälle kann eine Eigenschadendeckung vereinbart werden. Sie sollte insbesondere dann geprüft werden, wenn viele Fahrzeuge auf demselben Betriebshof abgestellt, beladen oder rangiert werden.

Schadensbeispiel: Ein Mitarbeiter rangiert mit einem Transporter auf dem Betriebshof und stößt gegen einen abgestellten Firmenwagen desselben Unternehmens. Der Firmenwagen wird an der Seite beschädigt. Ob und in welchem Umfang der Schaden ersetzt wird, hängt davon ab, ob eine Vollkasko- oder eine passende Eigenschadendeckung vereinbart wurde.

Was ist bei Veränderungen des Fuhrparks zu beachten?

Neu angeschaffte Fahrzeuge, Leasingrückgaben, Stilllegungen und Änderungen der betrieblichen Nutzung sollten dem Versicherer rechtzeitig mitgeteilt werden. Das gilt auch, wenn Fahrzeuge dauerhaft im Ausland eingesetzt, an andere Unternehmen überlassen oder für einen anderen Zweck verwendet werden.

Eine aktuelle Fahrzeugliste erleichtert die Verwaltung. Sie sollte unter anderem Kennzeichen, Fahrzeugart, Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Erstzulassung, Wert, Nutzungsart und Kaskoumfang enthalten.