Unternehmen, die mehrere Fahrzeuge einsetzen, können diese über eine Fuhrparkversicherung für Berlin absichern. Sie eignet sich beispielsweise für Handwerksbetriebe, Pflegedienste, Gebäudedienstleister, Handelsunternehmen, Lieferdienste, Bauunternehmen, Speditionen und andere Gewerbebetriebe, deren Mitarbeiter regelmäßig mit Firmenfahrzeugen unterwegs sind.

Wir beraten Sie persönlich über die passende Gewerbeversicherung in Berlin:

bfh Finanzhaus Berlin GmbH
Geschäftsführer: Andreas Bockwinkel
Tempelhofer Damm 121
12099 Berlin

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Zum Fuhrpark können unterschiedliche Fahrzeugarten gehören. Abhängig vom Versicherer und vom gewählten Konzept lassen sich unter anderem folgende Fahrzeuge einbeziehen:

  • Firmen-Pkw und Dienstwagen,
  • Lieferwagen und Transporter,
  • Lkw und Zugmaschinen,
  • Anhänger und Auflieger,
  • Werkstatt- und Servicefahrzeuge,
  • Elektrofahrzeuge,
  • betrieblich genutzte Krafträder,
  • bestimmte Sonderfahrzeuge.

Eine Fuhrparkversicherung für Berlin ist keine einzelne, einheitlich festgelegte Versicherungsart. Vielmehr werden mehrere gewerblich genutzte Fahrzeuge in einem gemeinsamen Versicherungskonzept zusammengefasst. Welche Mindestanzahl an Fahrzeugen erforderlich ist, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer.

Für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs Personen verletzt, Sachen beschädigt oder bestimmte Vermögensschäden verursacht werden. Unberechtigte Ansprüche werden durch den Versicherer abgewehrt. Die Verpflichtung zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung der Haftpflichtversicherung ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgesetz.

Zusätzlich kann der eigene Fahrzeugbestand durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung geschützt werden. Welche Absicherung geeignet ist, hängt unter anderem vom Alter, Wert, Finanzierungsstatus und Einsatzzweck der Fahrzeuge ab. Bei neuen, geleasten oder finanzierten Fahrzeugen wird häufig eine Vollkaskoversicherung gewählt. Für ältere Fahrzeuge kann je nach wirtschaftlicher Bedeutung eine Teilkaskoversicherung ausreichen.

Welche Leistungen können vereinbart werden?

Eine betriebliche Fuhrparkversicherung für Betriebe aus Berlin kann aus verschiedenen Bausteinen bestehen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • Teilkaskoversicherung,
  • Vollkaskoversicherung,
  • Kfz-Schutzbrief oder Pannenhilfe,
  • Fahrerschutzversicherung,
  • GAP-Deckung für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge,
  • Auslandsschadenschutz,
  • Versicherung von Sonderausstattungen und Fahrzeugaufbauten,
  • Absicherung von Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden, sofern vereinbart,
  • Schadenservice und Werkstattmanagement.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt grundsätzlich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die mit einem versicherten Fahrzeug anderen Personen zugefügt werden. Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen nur versichert, wenn eine entsprechende Kaskoversicherung besteht.

Schadensbeispiel: Ein Mitarbeiter eines Berliner Handwerksbetriebes übersieht beim Ausparken einen Radfahrer. Der Radfahrer wird verletzt und sein Fahrrad beschädigt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft die geltend gemachten Ansprüche und übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.

Die Teilkaskoversicherung kann Schäden am eigenen Fahrzeug durch bestimmte Ereignisse abdecken. Nach den GDV-Musterbedingungen gehören hierzu unter anderem Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch und Kurzschlussschäden an der Fahrzeugverkabelung. Beim Versicherungsschutz für Tierkollisionen und daraus entstehende Folgeschäden können die Bedingungen der einzelnen Tarife voneinander abweichen.

Schadensbeispiel: Mehrere Fahrzeuge eines Berliner Pflegedienstes werden während eines schweren Hagelereignisses beschädigt. An den Fahrzeugdächern und Motorhauben entstehen zahlreiche Dellen. Besteht eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, können die versicherten Reparaturkosten abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung übernommen werden.

Die Vollkaskoversicherung schließt die Leistungen der Teilkasko ein und kann darüber hinaus Schäden am eigenen Fahrzeug infolge eines selbst verursachten Unfalls sowie mut- oder böswillige Beschädigungen durch nicht berechtigte Personen abdecken. Nicht jeder Betriebsschaden gilt jedoch als versicherter Unfall. Schäden durch falsches Betanken, eine verrutschende Ladung, normalen Verschleiß oder Materialermüdung sind in den GDV-Musterbedingungen beispielsweise nicht als Unfallschäden definiert.

Schadensbeispiel: Der Fahrer eines Berliner Lieferdienstes verschätzt sich beim Einfahren in eine schmale Hofzufahrt. Der Transporter stößt gegen einen Betonpfeiler. Die rechte Fahrzeugseite und die Schiebetür werden erheblich beschädigt. Die Vollkaskoversicherung kann die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug übernehmen. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird von der Entschädigung abgezogen.

Welche Faktoren beeinflussen den Versicherungsbeitrag?

Die Kosten einer Fuhrparkversicherung für Unternehmen aus Berlin werden individuell kalkuliert. Dabei können insbesondere folgende Merkmale berücksichtigt werden:

  • Anzahl und Art der Fahrzeuge,
  • Fahrzeugwerte und Motorleistungen,
  • Nutzung der Fahrzeuge,
  • jährliche Fahrleistungen,
  • räumlicher Einsatzbereich,
  • Anzahl und Alter der Fahrer,
  • bisheriger Schadenverlauf,
  • gewählter Kaskoschutz,
  • Höhe der Selbstbeteiligungen,
  • Abstellorte und vorhandene Sicherungssysteme.

Eine regelmäßige Auswertung der Schadenursachen kann dabei helfen, den Versicherungsschutz und das betriebliche Risikomanagement zu verbessern. Häufen sich beispielsweise Rangier-, Auffahr- oder Glasschäden, können Fahrerunterweisungen, Einparkhilfen, Kamerasysteme oder organisatorische Maßnahmen sinnvoll sein.