Warum benötigen Unternehmen und Selbstständige in Berlin eine Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung für Berlin schützt die beweglichen Sachwerte eines Unternehmens. Sie ist damit das gewerbliche Gegenstück zur privaten Hausratversicherung. Zum versicherten Betriebsinhalt können – abhängig vom gewählten Tarif – unter anderem die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Maschinen, Werkzeuge, Computer, Büroausstattung, Waren, Rohstoffe und Vorräte gehören.

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Für Unternehmen und Selbstständige in Berlin stellen diese Gegenstände häufig einen erheblichen Teil des Betriebsvermögens dar. Schon in einem kleinen Büro können sich durch Computer, Server, Drucker, Telekommunikationstechnik und hochwertige Möbel beträchtliche Werte ansammeln. Bei Einzelhändlern, gastronomischen Betrieben, Werkstätten oder produzierenden Unternehmen kommen Warenbestände, Maschinen, Küchentechnik, Werkzeuge und weitere Betriebsmittel hinzu.
Werden diese Sachen durch ein versichertes Ereignis beschädigt, zerstört oder entwendet, müssen sie häufig kurzfristig repariert oder ersetzt werden. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz müsste das Unternehmen die entstehenden Kosten aus eigenen finanziellen Mitteln tragen. Das kann die Liquidität erheblich belasten und bei größeren Schäden sogar die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Eine Inhaltsversicherung für Unternehmen in Berlin kann je nach Vertrag die notwendigen Kosten für die Reparatur, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen übernehmen. Zusätzlich können bestimmte Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz- oder Entsorgungskosten mitversichert sein. Welche Kosten und Entschädigungsgrenzen gelten, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Besonders wichtig ist eine ausreichend bemessene Versicherungssumme. Maßgeblich ist in vielen Tarifen nicht der steuerliche Buchwert, sondern der Betrag, der für eine heutige Wiederbeschaffung der gesamten Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte erforderlich wäre. Neue Anschaffungen, größere Warenbestände, zusätzliche Betriebsräume oder eine Erweiterung des Unternehmens sollten deshalb regelmäßig berücksichtigt werden. Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann im Schadenfall zu einer gekürzten Entschädigung führen.
Zu beachten ist außerdem, dass eine Inhaltsversicherung für Firmen in Berlin grundsätzlich den Sachschaden am beweglichen Betriebsvermögen absichert. Finanzielle Schäden am Gebäude fallen in der Regel unter die Gebäudeversicherung. Haftpflichtansprüche von Kunden oder anderen Dritten gehören zur Betriebshaftpflichtversicherung. Kann das Unternehmen nach einem Sachschaden vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt weiterarbeiten, ist zusätzlich eine Betriebsunterbrechungs- beziehungsweise Ertragsausfallversicherung sinnvoll. Sie ist nicht automatisch Bestandteil jeder Inhaltsversicherung.
Welche Gefahren und Risiken für die Betriebseinrichtung können mit einer Inhaltsversicherung für Betriebe in Berlin abgesichert werden?
Der konkrete Versicherungsumfang wird individuell vereinbart. Zu den klassischen Gefahren einer Inhaltsversicherung gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch. Weitere Naturgefahren, die häufig als Elementargefahren bezeichnet werden, müssen je nach Tarif gesondert eingeschlossen werden.
Unternehmen sollten nicht nur prüfen, welche Gefahren versichert sind, sondern auch auf Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen, Entschädigungsgrenzen und besondere Sicherheitsvorschriften achten. Der Versicherungsbedarf hängt unter anderem von der Branche, dem Standort, der Art der Betriebsräume und dem Wert der vorhandenen Betriebseinrichtung ab.
Feuer
Die Feuerdeckung gehört zu den wichtigsten Bestandteilen einer Inhaltsversicherung. Versichert werden können Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion oder Implosion. Je nach Tarif können außerdem Überspannungsschäden infolge eines Blitzes sowie bestimmte Folgekosten eingeschlossen sein.
Ein Feuer kann nicht nur einzelne Gegenstände beschädigen. Hitze, Rauch, Ruß und Löschwasser können auch in angrenzenden Räumen erhebliche Schäden an Computern, Maschinen, Waren und Möbeln verursachen. Selbst wenn der Brand schnell gelöscht wird, kann ein großer Teil der Betriebseinrichtung unbrauchbar werden.
Schadensbeispiel: In der Teeküche einer Berliner Agentur entsteht durch einen technischen Defekt an einem Elektrogerät ein Brand. Das Feuer wird zwar von der Feuerwehr gelöscht, Rauch und Ruß verteilen sich jedoch in den Büroräumen. Mehrere Computer, Monitore, Büromöbel und wichtige Geschäftsunterlagen werden beschädigt. Eine entsprechend vereinbarte Inhaltsversicherung kann die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reinigung der versicherten Betriebseinrichtung übernehmen.
Leitungswasser
Versichert sind typischerweise Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen. Dazu kann beispielsweise Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren, Heizungsanlagen oder angeschlossenen Einrichtungen gehören. Die genaue Definition des versicherten Leitungswassers richtet sich nach den Vertragsbedingungen.
Leitungswasserschäden können sich unbemerkt über mehrere Stunden oder Tage ausbreiten. Besonders gefährdet sind elektronische Geräte, gelagerte Waren, Bodenbeläge, Möbel, Akten und Maschinen. Auch Wasser, das aus benachbarten oder darüberliegenden Räumen in den eigenen Betrieb eindringt, kann den Betriebsinhalt beschädigen.
Schadensbeispiel: In den Räumen über einer Berliner Steuerberatung bricht am Wochenende eine Wasserleitung. Das Wasser läuft durch die Decke in das darunterliegende Büro. Computer, Drucker, Aktenschränke und ein Teil der Büroeinrichtung werden durchnässt. Die Inhaltsversicherung kann für die beschädigten versicherten Gegenstände aufkommen, während ein Schaden an Decken und Wänden grundsätzlich der zuständigen Gebäudeversicherung zuzuordnen sind.
Sturm und Hagel
Die Sturm- und Hageldeckung der Versicherung schützt die Betriebseinrichtung vor Schäden, die unmittelbar durch Sturm oder Hagel entstehen. In vielen Versicherungsbedingungen wird ein Sturm ab Windstärke 8 angenommen. Hagelschäden können unabhängig von einer bestimmten Korngröße versichert sein. Entscheidend sind jedoch immer die Bedingungen des konkreten Vertrages.
Bei einem Sturm kann beispielsweise ein Fenster beschädigt oder ein Dach teilweise abgedeckt werden. Dringen anschließend Regen, Hagel oder Trümmerteile in die Betriebsräume ein, können Waren, Maschinen und Büroausstattung beschädigt werden. Voraussetzung ist regelmäßig, dass der Schaden ursächlich auf das versicherte Sturm- oder Hagelereignis zurückzuführen ist.
Schadensbeispiel: Während eines schweren Unwetters wird das Fenster eines Berliner Ladenlokals durch herumfliegende Gegenstände zerstört. Regen dringt in die Verkaufsräume ein und beschädigt ausgestellte Waren, Regale und das elektronische Kassensystem. Die Inhaltsversicherung kann die Schäden am versicherten Betriebsinhalt übernehmen. Die Reparatur des Fensters fällt dagegen grundsätzlich in den Bereich der Gebäude- oder Glasversicherung.
Einbruchdiebstahl und Vandalismus
Bei einem versicherten Einbruchdiebstahl verschafft sich eine Person in der Regel gewaltsam oder unter Verwendung falscher beziehungsweise gestohlener Schlüssel Zugang zu den Betriebsräumen und entwendet versicherte Sachen. Neben dem Verlust der gestohlenen Gegenstände können auch Beschädigungen an der Betriebseinrichtung versichert sein.
Vandalismusschäden entstehen, wenn Täter nach einem Einbruch versicherte Sachen mutwillig beschädigen oder zerstören. Dazu gehören beispielsweise zerschlagene Möbel, zerstörte Computer, aufgebrochene Schränke oder verunreinigte Waren. Schäden an Türen, Fenstern oder anderen Gebäudebestandteilen sind nicht in jedem Vertrag automatisch über die Inhaltsversicherung abgedeckt.
Ein einfacher Diebstahl ohne nachweisbaren Einbruch ist üblicherweise nicht versichert. Wird beispielsweise ein unbeaufsichtigtes Smartphone während der Geschäftszeiten aus einem frei zugänglichen Büro entwendet, reicht dies für einen versicherten Einbruchdiebstahl in der Regel nicht aus.
Schadensbeispiel: Täter brechen nachts die Hintertür eines Berliner Architekturbüros auf. Sie entwenden mehrere Laptops, Kameras und technische Geräte. Zusätzlich beschädigen sie Schränke, Monitore und Möbel. Die Inhaltsversicherung kann den Verlust der versicherten Geräte sowie die Vandalismusschäden an der Betriebseinrichtung ersetzen. Der Einbruch muss unverzüglich bei der Polizei und beim Versicherer gemeldet werden.
Elementargefahren
Mit einem zusätzlichen Baustein für weitere Naturgefahren können Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte auch gegen sogenannte Elementarschäden abgesichert werden. Zu diesen Gefahren können – je nach Tarif – Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch gehören.
Der Elementarschutz ist häufig nicht automatisch in der klassischen Inhaltsversicherung enthalten. Unternehmen sollten deshalb ausdrücklich prüfen, ob weitere Naturgefahren mitversichert sind. Das gilt insbesondere für Betriebe mit Räumen im Erdgeschoss, Souterrain oder Keller sowie für Unternehmen, die dort Waren, Akten, technische Geräte oder Maschinen lagern.
Bei der Gefahr Überschwemmung ist außerdem zwischen Wasser aus natürlichen Ereignissen und bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser zu unterscheiden. Wasser, das nach Starkregen von außen in das Gebäude eindringt oder durch eine überlastete Kanalisation zurückgedrückt wird, fällt regelmäßig nicht unter die normale Leitungswasserdeckung. Dafür wird üblicherweise eine Elementar- beziehungsweise Naturgefahrendeckung benötigt.
Schadensbeispiel: Nach einem außergewöhnlich starken Regenereignis kann die Berliner Kanalisation das Wasser vorübergehend nicht vollständig aufnehmen. Wasser dringt über einen tieferliegenden Zugang in die Kellerräume eines Onlinehändlers ein. Dort gelagerte Waren, Verpackungsmaterialien, Regale und technische Geräte werden beschädigt. Besteht eine passende Elementardeckung und sind die betroffenen Räume im Vertrag berücksichtigt, kann die Inhaltsversicherung für die versicherten Schäden aufkommen.
Wie sollte man sich bei einem Schadenfall verhalten?
Nach einem Schaden haben die Sicherheit von Menschen und die Verhinderung weiterer Schäden Vorrang. Versicherungsnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren zur Begrenzung des Schadens beizutragen. Dabei sollte sich jedoch niemand selbst in Gefahr bringen.
- Personen schützen und Notdienste verständigen: Bei Feuer, starker Rauchentwicklung, einem größeren Wasseraustritt oder anderen akuten Gefahren sollten zunächst alle Personen den Gefahrenbereich verlassen. Anschließend sind je nach Situation Feuerwehr, Polizei, Wassernotdienst oder andere zuständige Stellen zu verständigen.
- Weitere Schäden möglichst verhindern: Zumutbare Sofortmaßnahmen sollten durchgeführt werden. Dazu können das Schließen des Hauptwasserhahns, das Abschalten des Stroms durch eine fachkundige Person, das provisorische Abdichten einer beschädigten Öffnung oder das Umlagern unbeschädigter Waren gehören. Gefährliche Rettungsversuche sind zu vermeiden.
- Schaden unverzüglich melden: Der Versicherer beziehungsweise der betreuende Versicherungsvermittler sollte so schnell wie möglich über das Ereignis informiert werden. Dabei sollten Versicherungsnummer, Schadenort, Schadenzeitpunkt, Ursache und eine erste Einschätzung des Umfangs angegeben werden.
- Bei Einbruch oder Vandalismus die Polizei einschalten: Einbruchdiebstahl, Vandalismus und andere Straftaten müssen unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden. Der Tatort sollte möglichst nicht verändert werden, bis die Polizei Spuren sichern konnte. Gestohlene Gegenstände sollten in einer vollständigen Liste erfasst werden.
- Schäden ausführlich dokumentieren: Beschädigte Räume und Gegenstände sollten aus verschiedenen Perspektiven fotografiert oder gefilmt werden. Hilfreich sind außerdem Kaufbelege, Rechnungen, Inventarlisten, Seriennummern, Wartungsunterlagen und andere Nachweise über Eigentum und Wert der versicherten Sachen.
- Beschädigte Sachen nicht vorschnell entsorgen: Defekte Geräte, zerstörte Waren oder andere beschädigte Gegenstände sollten bis zur Abstimmung mit dem Versicherer aufbewahrt werden. Ist eine sofortige Entsorgung aus Sicherheits- oder Hygienegründen erforderlich, sollte der Zustand vorher umfassend dokumentiert und die Entsorgung nachgewiesen werden.
- Reparaturen mit dem Versicherer abstimmen: Notwendige Maßnahmen zur Schadenbegrenzung dürfen und sollen vorgenommen werden. Umfangreiche Reparaturen, Sanierungen oder Ersatzbeschaffungen sollten jedoch möglichst erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragt werden. Dadurch lassen sich Unklarheiten bei der späteren Regulierung vermeiden.
- Kosten und Arbeitsaufwand festhalten: Rechnungen für Notmaßnahmen, Reinigung, Transport, Zwischenlagerung oder Entsorgung sollten vollständig gesammelt werden. Auch betriebsinterne Aufwendungen und die für die Schadenbeseitigung eingesetzten Arbeitszeiten können dokumentiert werden, sofern der Vertrag hierfür Leistungen vorsieht.
Welche Pflichten im Einzelfall bestehen, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Bedingungen. Unternehmen sollten ihre Vertragsunterlagen und die Kontaktdaten ihres Ansprechpartners so aufbewahren, dass sie auch nach einem Brand-, Wasser- oder Einbruchschaden erreichbar sind. Eine digitale Sicherung wichtiger Unterlagen außerhalb der Betriebsräume kann dabei hilfreich sein.
Hinweis: Der dargestellte Versicherungsschutz beschreibt typische Leistungsmerkmale einer Inhaltsversicherung. Versicherte Sachen, Gefahren, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können sich je nach Versicherer und Tarif unterscheiden. Maßgeblich sind der Versicherungsschein und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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