Eine Lkw-Versicherung für Betriebe aus Berlin ist auf die besonderen Anforderungen gewerblich genutzter Lastkraftwagen zugeschnitten. Sie kommt insbesondere für Transportunternehmen, Speditionen, Bauunternehmen, Großhändler, Handwerksbetriebe und Unternehmen mit eigenem Werkverkehr infrage.

Wir beraten Sie persönlich über die passende Gewerbeversicherung in Berlin:
bfh Finanzhaus Berlin GmbH
Geschäftsführer: Andreas Bockwinkel
Tempelhofer Damm 121
12099 Berlin
Telefon: 030 – 300 109 -0
Telefax: 030 – 300 109 -111
E-Mail: info@finanzhausberlin.de
Lkw weisen häufig höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als gewöhnliche Firmen-Pkw auf. Außerdem können spezielle Aufbauten, Anhänger, Auflieger und technische Zusatzeinrichtungen vorhanden sein. Der Versicherungsvertrag sollte deshalb genau an das Fahrzeug und seine Verwendung angepasst werden.
Zu den möglichen Fahrzeugarten und Bestandteilen gehören:
- leichte und schwere Lkw,
- Sattelzugmaschinen,
- Anhänger und Sattelauflieger,
- Kipper und Abrollfahrzeuge,
- Kühl- und Thermofahrzeuge,
- Tank- und Silofahrzeuge,
- Fahrzeuge mit Ladekran oder Hebebühne,
- Werkstatt- und Montagefahrzeuge,
- andere gewerbliche Sonderaufbauten.
Kfz-Haftpflichtversicherung für Lkw
Auch für Lkw ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt berechtigte Ansprüche Dritter, wenn beim Gebrauch des Lkw Personen verletzt, Sachen beschädigt oder versicherte Vermögensschäden verursacht werden. Aufgrund des Gewichts und der Größe eines Lkw können Unfälle besonders hohe Personen- und Sachschäden verursachen. Ausreichende Versicherungssummen sind daher von großer Bedeutung.
Schadensbeispiel: Ein Lkw eines Berliner Baustoffhändlers fährt beim Abbiegen gegen einen geparkten Pkw. Gleichzeitig wird ein Verkehrsschild beschädigt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die berechtigten Ansprüche des Fahrzeughalters und des Eigentümers des Verkehrsschildes.
Teilkasko für Lkw
Eine Teilkaskoversicherung kann den Lkw gegen bestimmte Schäden wie Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Glasbruch absichern. Gerade bei hochwertigen Zugmaschinen und Spezialaufbauten kann bereits ein einzelner Teilkaskoschaden erhebliche Reparaturkosten verursachen.
Schadensbeispiel: Eine abgestellte Zugmaschine wird nachts entwendet. Trotz eingeleiteter Fahndung wird sie nicht wieder aufgefunden. Besteht eine Teil- oder Vollkaskoversicherung und sind die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt, kann der Versicherer den Fahrzeugverlust auf Grundlage der vereinbarten Entschädigungsregeln ersetzen.
Vollkasko für Lkw
Die Vollkaskoversicherung kann zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Lkw und bestimmte vorsätzliche Beschädigungen durch außenstehende Personen abdecken. Besonders bei neuen, geleasten, finanzierten oder für den Betriebsablauf unverzichtbaren Fahrzeugen kann dieser Schutz sinnvoll sein.
Schadensbeispiel: Ein Fahrer verliert beim Rangieren auf einer Baustelle die Kontrolle über den Lkw. Das Fahrzeug stößt gegen eine Mauer. Fahrerhaus, Stoßfänger und Beleuchtungsanlage werden beschädigt. Die Vollkaskoversicherung kann die Reparaturkosten am Lkw abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen.
Sonderaufbauten und Zusatzausstattung
Bei Lkw sollte geprüft werden, welche Aufbauten und technischen Einrichtungen mitversichert sind. Zu den möglichen Sonderaufbauten gehören beispielsweise Kühlaggregate, Kräne, Ladebordwände, Kippvorrichtungen, Tanks, Silos und fest installierte Werkstatteinrichtungen.
Die GDV-Musterbedingungen sehen für Spezialaufbauten und Spezialeinrichtungen eine Mitversicherung nur innerhalb bestimmter vertraglicher Wertgrenzen vor. Übersteigt der Gesamtneuwert die festgelegte Grenze, muss der zusätzliche Wert ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden.
Schadensbeispiel: Bei einem Unfall wird nicht nur das Fahrgestell eines Kühlfahrzeugs beschädigt. Auch das fest eingebaute Kühlaggregat muss ersetzt werden. Eine Entschädigung für das Aggregat ist davon abhängig, ob die Sonderausstattung mit ihrem vollständigen Wert im Vertrag berücksichtigt wurde.
Betriebs-, Brems- und Bruchschäden
Die normale Vollkaskoversicherung deckt nicht automatisch jeden Schaden, der während des Betriebs eines Lkw entsteht. Schäden durch einen reinen Betriebsvorgang, Materialermüdung, Überbeanspruchung, Verschleiß oder eine ohne äußere Einwirkung verrutschende Ladung können vom gewöhnlichen Unfallschutz ausgeschlossen sein. Für bestimmte Lkw und Aufbauten können deshalb zusätzliche Vereinbarungen für Betriebs-, Brems- oder Bruchschäden sinnvoll sein.
Schadensbeispiel: Beim Abkippen einer Ladung bricht ein Bauteil der hydraulischen Kippvorrichtung, ohne dass ein äußerer Unfall stattfindet. Der Schaden ist nicht zwangsläufig über die normale Vollkasko versichert. Ob eine Leistung erfolgt, hängt davon ab, ob eine entsprechende Zusatzdeckung vereinbart wurde.
Sind Ladung und transportierte Waren mitversichert?
Die Kfz-Versicherung schützt in erster Linie das Fahrzeug und die Haftung aus dessen Gebrauch. Transportierte Waren und Güter sind nicht automatisch Bestandteil der Kaskoversicherung für den Lkw.
Transportiert ein Unternehmen eigene Waren, kann eine Warentransportversicherung sinnvoll sein. Befördert ein Frachtführer fremde Güter auf Grundlage eines Frachtvertrages, kommt eine Verkehrshaftungs- beziehungsweise Güterschaden-Haftpflichtversicherung in Betracht.
Unternehmer des gewerblichen Güterkraftverkehrs müssen sich für ihre gesetzliche Haftung aus innerstaatlichen Frachtverträgen grundsätzlich nach § 7a Güterkraftverkehrsgesetz versichern. Für Werkverkehr gelten andere Voraussetzungen; er unterliegt nicht automatisch derselben Güterschaden-Haftpflichtversicherungspflicht. Die Einordnung sollte anhand des tatsächlichen Transportauftrags geprüft werden.
Schadensbeispiel: Ein Transportunternehmen befördert im Auftrag eines Kunden empfindliche Elektrogeräte. Nach einem Unfall wird ein Teil der Ladung zerstört. Die Vollkaskoversicherung reguliert gegebenenfalls den Schaden am Lkw, nicht jedoch automatisch die beschädigten Elektrogeräte. Für die Haftung gegenüber dem Auftraggeber wird eine passende Güterschaden- oder Verkehrshaftungsversicherung benötigt.
Was sollte bei einer Lkw-Versicherung für Unternehmen aus Berlin geprüft werden?
Bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes sollten unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Art und zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs,
- Nah-, Fern- oder Werkverkehr,
- innerdeutscher oder internationaler Einsatz,
- Art der transportierten Güter,
- Wert von Aufbauten und Zusatzeinrichtungen,
- Fahrerkreis und Fahrerwechsel,
- jährliche Fahrleistung,
- Abstellplätze und Diebstahlschutz,
- Selbstbeteiligungen in Teil- und Vollkasko,
- Schutz für Anhänger und Auflieger,
- GAP-Deckung bei Finanzierung oder Leasing,
- Pannen-, Bergungs- und Abschleppleistungen,
- Schutz bei Betriebs-, Brems- und Bruchschäden.
Für Berliner Unternehmen sollte der Vertrag zum tatsächlichen Fahrzeugeinsatz passen. Ein Lieferfahrzeug, das überwiegend im Stadtverkehr eingesetzt wird, weist andere Risiken auf als eine Sattelzugmaschine im internationalen Fernverkehr oder ein Baustellenfahrzeug mit Kipp- und Kranaufbau.
Hinweis: Die dargestellten Leistungen beschreiben typische Merkmale einer Fuhrpark-, Flotten- und Lkw-Versicherung für Betriebe aus Berlin. Versicherte Fahrzeuge, Deckungsumfang, Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen können je nach Versicherer und Tarif abweichen. Maßgeblich sind der Versicherungsschein und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.